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Pusten?
Pusten?

Pusten?

Pustekuchen
Pustenkuchen!

Autofahrer werden in der Regel tatsächlich auch dann zum Pusten gebeten, wenn Sie keine „Fahne“ und keine Ausfallerscheinungen haben. Insbesondere dann, wenn sie äußern, z.B. nur ein Bier getrunken zu haben. Dazu sind die Polizisten in diesem Fall ja auch angehalten. Natürlich kann man als Betroffener (mit „reinem“ Gewissen) pusten und so einem aufziehenden „Sturm im Wasserglas“ entkommen.

…Ähem…Pustekuchen….Nachschlag gefällig?
Schadet nicht, Bescheid zu wissen: 
Auch bei der MPU kann es einem passieren, dass man vom Gutachter gebeten wird, in einen Alkomat zu pusten. Dies wird insbesondere dann in Erwägung gezogen, wenn der Gutachter den Eindruck hat, der Klient ist angegetrunken zur Begutachtung erschienen – 
Gibt’s nicht? – Leider doch. Alles schon vorgekommen.

MPU-Know-how.de
Author: MPU-Know-how.de

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