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Fahranfänger
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Fahranfänger - jeder fängt mal an.
Fahranfänger

A & B, Dick. & Doof., Schwaben & Nichtschwaben und ja: Autofahrer & Fahranfänger.
Es gibt A-Delikte und B-Vergehen, dicke, doofe, schlanke und intelligente „Verkehrssünder“, schwäbische und solche, die es werden wollen.
Und auch das muss gesagt werden (weil oft vergessen): tatsächlich war auch jeder mal Fahranfänger.

Zwei Seiten einer Medaille?
Bezogen auf das Strassenverkehrsrecht und mögliche Folgen für den Führerschein sowie die MPU gibt es sie:
die Zweiklassengesellschaft.

A-Verstoß – die schweren Brocken

…gilt als schwerwiegend. Beispiele für entsprechende Verstöße:

  •  Trunkenheit am Steuer
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h

In der Folge verlängert sich sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Ereignet sich in dieser Zeit ein weiteres schwerwiegendes Delikt, ist der Führerschein weg. Zudem muss ein Aufbauseminar besucht werden und ein Aufbauseminar besuchet werden.

B-Verstoß – die vermeintlich harmloseren…

Telefonieren am Steuer oder das Fahren mit abgenutzten Reifen fällt in diese Kategorie der weniger schwerwiegenden Delikte. Meist muss ein Bußgeld entrichtet werden. Allerdings: was für A-Verstöße gilt, gilt auch für B-Verstöße, wenn auch erst im Wiederholungsfall.


MPU-Know-how.de
Author: MPU-Know-how.de

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