Fragen und Antworten rund um die MPU
Im Folgenden finden Sie eine Reihe häufig auftretender Fragen und Antworten rund um die MPU. Möglicherweise werden auch Ihre Fragen schon dadurch beantwortet.
Wenn Sie sich jedoch ernsthaft auf Ihre MPU vorbereiten möchten, empfehle ich Ihnen dringend, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich erörtere dann mit Ihnen, wie ich Sie dabei am besten unterstützen kann.
Allgemeines rund um die MPU
F : „Was passiert eigentlich, wenn ich mich weigere, eine MPU zu machen?“
A: Kurz gesagt & schnell geantwortet – nicht viel.
Weder auf der einen, noch auf der anderen Seite. Außer Gebühren (für die Ablehnung des Antrags auf Neu- bzw. Wiedererteilung des Führerscheins) nix gewesen – sozusagen.
Sinnvoll wäre eine Weigerung jedoch nicht. Besser ist’s in jedem Fall, sich dem Problem und später der MPU zu stellen.
F: „Meine MPU war negativ – muss ich mein negatives MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle abgeben?“
A: Nein.
Vertragspartner und Auftraggeber für das Anfertigen des Gutachtes sind Sie. Sie können mit dem Gutachten grundsätzlich machen was Sie wollen. Es bei der Führerscheinstelle abzugeben ist dabei fast immer die schlechteste Idee. Es ist dann nämlich aktenkundig – man kann immer wieder damit konfrontiert werden.
Besser: genaue und v.a. selbstkritische Analyse der Ursachen. Also z.B. die Klärung der Frage: Warum war die MPU negativ?
Ablauf der MPU
F: Welche „Stationen“ muss ich bei der MPU „durchlaufen“?
A: Im Wesentlichen habern Sie es mit drei „Stationen“ zu tun: Arzt, Psychologe und Testgerät. Zusätzlich müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen.
F: Welche Fragen stellt eigentlich der Gutachter?
A: Informationen dazu, welche Fragen der Gutachter stellt, finden Sie in diesem Artikel.
F: Wie lange dauert denn die MPU?
A: In der Regel sollte man schon 3-4 Stunden einplanen: Die ärztliche Untersuchung dauert meist ca. 30 Minuten. Die psychologischen Tests ca. etwa 20 Minuten und das Gespräch mit dem Psychologen zwischen 20 und 50 Minuten. Dazwischen gibts immer wieder Wartezeiten.
F: „Ich bin generell ziemlich unsicher-kann ich zur MPU meinen Berater mitbringen?“
A: Aus nachvollziehbaren Gründen ist das nicht möglich. Schließlich geht es um IHRE Fahreignung, nicht um die des vorbereitenden Kollegen.
Allerdings dürfen Sie darauf vertrauen, dass Sie BEI GUTER VORBEREITUNG relativ selbstbewusst auftreten können und sich evtl. noch zu Beginn übermächtige Unsicherheit schnell legen wird.
Positive MPU – Wie geht das?
F: „Was sind eigentlich die Voraussetzungen für eine positives Gutachten?“
A: Von größter Bedeutung sind Offenheit, Ehrlichkeit sowie ausgeprägtes Problembewusstsein. Dies setzt u.a. eine umfängliche Aufarbeitung des Delikts/der Delikte voraus. Erläutern Sie dem MPU-Gutachter, welche Faktoren zum Problemverhalten (Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten) geführt haben.
Verhaltensänderung
Sie müssen darstellen, welche Verhaltensänderungen Sie vorgenommen haben, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu minimieren. Und die müssen ausreichend lang praktisch umgesetzt worden sein (sog. Stabilisierungszeitraum).
F: „Was ist wichtiger: die ärztliche Untersuchung, der psychologische Test oder das Gespräch mit dem Psychologen?“
A: Letzlich sind alle drei Untersuchungsbereiche bedeutsam. Selbstverständlich müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Fahren eines Kraftfahrzeugs erfüllt sein.
Einzig bei den psychologischen Leistungstests gibt es unter Umständen die Möglichkeit, auf unzureichende Ergebnisse zu reagieren.
F: „Ich war bei einer MPU-Vorbereitung. Und dennoch habe ich ein negatives MPU-Gutachten bekommen?“
A: Jede Begutachtung ist eine Einzelfallbetrachtung: Sie werden am am Untersuchungstag vom Arzt und vom Psychologen untersucht. Die so erhobenen Befunde werden dann in einer Gesamtschau abgewogen und bewertet. Daher kann es ausnahmesweise vorkommen, dass wir im Rahmen
der MPU-Vorbereitung zu einer anderen Einschätzung gelangt sind, als der Gutachter am Untersuchungstag. Dieses Risiko sollte minimiert werden. Daher ist ein offener Umgang mit der eigenen Deliktvergangenheit bereits bei der MPU-Vorbereitung unabdingbar.
„Der Mensch ist eben ein »unermüdlicher Lustsucher«, und jeder Verzicht auf eine einmal genossene Lust wird ihm sehr schwer. „
Sigmund Freud (1856 – 1939),
öster. Arzt und Begründer der Psychoanalyse
Informationen zum Stichwort „Abstinenz“ finden Sie auch im MPU-Glossar.
F: „Muss ich bei Alkohol- und Drogendelikten generell Abstinenz beweisen?“
A: Das hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hintergrund: bei der MPU beurteilt der Gutachter das Konsumverhalten. Dabei spielen nicht nur Menge und Häufigkeit eine Rolle. Auch die entsprechenden Begleitumstände sowie die Deliktvorgeschichte werden berücksichtigt. In den meisten Fällen wird ein einjähriger Abstinenznachweis vorzuweisen sein. Diesen Nachweis bekommen Sie jedoch nicht vom Hausarzt. Dafür kommen nur entsprechend akkreditierte Laborärzte/Institute in Frage.
F: „Muss ich auch nach Ablauf des Abstinenznachweisphase abstinent leben?“
A: Sagen wir so: Sie sollten. Alles andere würde sich im Hinblick auf die Fahreignung negativ auswirken – mit entsprechenden Folgen. Ihren Alkoholverzicht müssen Sie jedoch nicht mehr nachweisen. Es gibt zumindest bei Alkoholdelikten keine Überprüfung, ob Sie die Abstinenz noch einhalten. Nur in wenigen Fällen wird „kontrolliertes Trinken“ toleriert. Hierfür muss jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Lag zum Begutachtungszeitpunkt Drogenabhängigkeit vor, so muss hingegen mit fortgesetzten Drogenscreenings gerechnet werden.
Haaranalyse
F: „Ich muss meine Abstinenz (Alkohol und Drogen) belegen. Geht das anstelle des Urinsrceenings auch mit einer sog. Haaranalyse?“
A : Grundsätzlich geht das durchaus. Allerdings: wenn man nicht aufpasst, kann das eine haarige Geschichte sein.
Ansonsten muss bei der Alkoholabstinenz berücksichtigt werden, dass der sog. EtG-(Abstinenz-)Nachweis (EtG=Alkoholabbauprodukt) im Haar nur für 3 Monate geführt werden kann. Dabei werden max. 3 cm Haarlänge analytisch berücksichtigt. Die Abnahme der Haarprobe erfolgt haarscharf über der Kopfhaut.
Unterschied Haaranalyse: Alkohol – Drogen
EtG (Abbauprodukt von Alkohol) wird sehr viel schneller vom Organismus abgebaut als die Abbauprodukte der meisten anderen Drogen. Im Gegensatz zur Alkoholabstinenz kann der Nachweis der Drogenabstinenz für 6 Monate geführt werden (max. 6 cm Haarlänge werden analytisch berücksichtigt).
Haaranalyse – Fazit
Zum Haare raufen? Mmmh.
Nochmals zusammengefasst:
Per Haaranalyse sind maximal 6 Monate Drogenabstinenz bzw. – quasi das Haar in der Suppe – 3 Monate Alkoholabstinenz belegbar.
Zudem sollte aus Sicherheitsgründen ein zeitlicher Sicherheitspuffer eingebaut werden. Je nach Konsumform- und muster empfehlen sich zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.
Lust auf weitere Einblicke, was Klienten und Gutachter bei der MPU so erleben? Dann lohnt es sich vielleicht, bei einer guten Tasse Kaffee in „echte“ MPU-Geschichten. einzutauchen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Dort finden Sie auch eine Übersicht aller Begutachtungsstellen – deutschlandweit.